Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Vertragsgegenstand, Vertragsparteien, Vertragsschluss
(1) Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Verträge zwischen der Pii Screen Ausbildungsportal GmbH (nachfolgend "Wir" oder "Ausbildungsportal") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über die Schaltung von Werbematerialien auf dem Ausbildungsportal zum Zwecke der Verbreitung von Ausbildungsplätzen.
(2) Für die Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Agenturvertrag, sofern bei der Auftragsbuchung nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Diese AGBs bilden einen wesentlichen Vertragsbestandteil.
(3) Die Werbebuchung auf dem Ausbildungsportal erfolgt in Absprache mit unserem Team.
(4) Vor dem Abschicken der Bestellung muss der Auftraggeber durch Klicken auf den Button "AGB akzeptieren" diese Vertragsbedingungen akzeptieren und dadurch in seinen Auftrag aufnehmen. Unsere Mitarbeiter sorgen für die Übermittlung der AGBs an den Auftraggeber.
(5) Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag grundsätzlich durch schriftliche oder per E-Mail erfolgende Bestätigung des gebuchten Werbeauftrags durch uns zustande.
(6) Auch bei ausnahmsweise mündlichen oder fernmündlichen Auftragsbestätigungen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
(7) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden in ihrer jeweils gültigen Fassung auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedarf.
(8) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch dann nicht, wenn wir diesen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprechen.
(9) Wir können zur Ausführung dieses Vertrags Dritte beauftragen.
(10) Sofern akkreditierte Agenturen Aufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Soll ein Werbungtreibender Auftraggeber werden, muss er von der Werbeagentur namentlich benannt werden. Wir sind berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.
(11) Werbung für Waren oder Dienstleistungen von mehr als einem Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten innerhalb einer Werbekampagne bedarf einer zusätzlichen schriftlichen oder per E-Mail geschlossenen Vereinbarung.
(12) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ihm rechtsgeschäftliche Erklärungen (z. B. Auftragsbestätigungen, Hinweise auf Änderungen der AGB etc.) per E-Mail zugehen können. Diese gelten als zugegangen, wenn sie unter normalen Umständen im E-Mail-Postfach des Auftraggebers abrufbar sind, welches der Auftraggeber bei der Buchung angegeben hat.


2. Registrierung und Vertragsabschluss
(1) Kunden können sich auf unserer Internetseite registrieren. Durch die Registrierung kommt gleichzeitig der Vertragsabschluss zustande. Mit der Registrierung und dem Abschluss des Vertrages akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Bei der Registrierung schließt der Kunde automatisch ein Abonnement ab und ist verpflichtet, alle erforderlichen Zahlungsdaten anzugeben. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmodelle sind jährlich und monatlich. Die Zahlung kann per PayPal, Rechnung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erfolgen. Zur Abwicklung der Zahlungen nutzen wir den Dienstleister Stripe.
(3) Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde Zugang zu unserem Dashboard. Hier kann der Kunde bis zu drei Standorte/Schulen auswählen, an denen die Vorstellung des Unternehmens und der freien Ausbildungsplätze auf der digitalen Stele in der Schule erfolgen soll. Ein Wechsel der Standorte/Schulen ist jederzeit möglich. Die maximale Entfernung zu den Standorten/Schulen beträgt 30 km.


3. Kündigungsfristen und -bedingungen
(1) Der Vertrag zwischen dem PiiSCREEN Ausbildungsportal und dem Kunden hat, sofern nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Als schriftliche Form gelten sowohl die postalische Zusendung als auch die Übermittlung per E-Mail an eine von PiiSCREEN offiziell bekannt gegebene Adresse.
(3) PiiSCREEN behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt oder trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug bleibt.
(4) Bei Kündigung des Vertrags vor Ablauf der Mindestlaufzeit aus Gründen, die nicht PiiSCREEN zuzurechnen sind, ist der Kunde verpflichtet, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit anfallenden Gebühren zu zahlen.
(5) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden alle vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalte von den Systemen des PiiSCREEN Ausbildungsportals entfernt, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


4. Werbemittel, Auswahlkriterien für die Veröffentlichung und Kennzeichnung des Ausbildungsberufs/Branchenbezugs
(1) Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich ausschließlich auf Ausbildungsplätze oder zukünftige Karrierewege der Schüler und können z. B. aus Bildern, Texten oder Videos bestehen.
(2) Werbemittel, die nicht offensichtlich als solche erkennbar sind, müssen entsprechend gekennzeichnet und/oder räumlich vom redaktionellen Inhalt abgegrenzt werden, um den werblichen Charakter für Ausbildungsplätze oder Karrierewege der Schüler deutlich zu machen.
(3) Das Ausbildungsportal ermöglicht die gezielte Ausspielung von Werbematerialien im Sinne einer freien Ausbildungsstelle. Die Buchung erfolgt nach verschiedenen Kriterien wie Branche, Standort und Zeitpunkt.
(4) Die Aufträge des Auftraggebers müssen eine branchenbezogene Bezeichnung der zu besetzenden Ausbildungsstelle und des werbenden Unternehmens enthalten. Die Angaben zur Ausbildungsstelle sowie zur zugehörigen Branche müssen wahrheitsgemäß gemacht werden.
(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, jedes Werbematerial vor der Schaltung von uns auf die Angaben gemäß Absatz (4) zu überprüfen. Etwaige Vermögensschäden, die uns durch die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen Dritter aufgrund falscher Angaben des Auftraggebers entstehen, werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Zudem behalten wir uns das Recht vor, den Auftraggeber (ggf. zeitlich beschränkt) von unserem Ausbildungsportal auszuschließen.


5. Kosten
Die dem Auftraggeber in der Auftragsbestätigung genannten Preise stellen den maximal fälligen Betrag dar und gelten unabhängig davon, ob das gesamte gebuchte Kontingent geschaltet wurde. Auch wenn nicht das gesamte Kontingent genutzt wurde, ist der volle Preis zu entrichten.


6. Datenanlieferung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, rechtzeitig vor Schaltungsbeginn ordnungsgemäße Werbematerialien in dem von uns geforderten Format bereitzustellen. Weitere Anforderungen sind in § 9 Absatz (3) geregelt.
(2) Kosten für gewünschte oder vom Auftraggeber zu vertretende Änderungen der Werbematerialien werden gesondert vereinbart und sind vom Auftraggeber zu tragen.


7. Verfügbarkeit des Ausbildungsportals
Wir weisen den Auftraggeber darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienstleistungen auftreten können, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen. Dazu gehören insbesondere Handlungen Dritter, technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Auftraggeber genutzte Hardware und Software kann Auswirkungen auf unsere Leistungen haben. Solche Umstände beeinträchtigen nicht die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen unverzüglich und so präzise wie möglich per E-Mail an uns zu melden.


8. Ablehnungsbefugnis
Wir behalten uns das Recht vor, Werbeaufträge sowie einzelne Buchungen im Rahmen eines Auftrags abzulehnen oder zu sperren, wenn: der Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder der Inhalt vom Deutschen Werberat beanstandet wurde oder die Veröffentlichung aufgrund des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form für uns unzumutbar ist.


9. Rechtegewährleistung und -übertragung, Freistellung von Ansprüchen
(1) Der Auftraggeber ist vollumfänglich verantwortlich für die verwendeten Werbematerialien. Er gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Werbematerialien erforderlichen Rechte, insbesondere an den Inhalten (Texte, Bilder, Tonaufnahmen usw.), besitzt. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten mit Informationen und Unterlagen nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen.
(2) Der Auftraggeber überträgt uns sämtliche für die Nutzung der Werbematerialien auf dem Ausbildungsportal erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, zeitlich und inhaltlich im für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Der Auftraggeber gestattet uns zudem die Nutzung der hochgeladenen Inhalte zu Referenzzwecken (Pressemeldung, Referenzliste, Case-Study). Diese Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.


10. Verpflichtungen des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Auftragserfassung und -abwicklung korrekte und vollständige Angaben zu machen und uns über wesentliche Änderungen unverzüglich zu informieren.
(2) Der Auftraggeber ist verantwortlich dafür, dass die Werbematerialien den Rechten Dritter nicht schaden und allen anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Eine Prüfung auf Verstöße obliegt uns nicht.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die für die Schaltung der Werbematerialien erforderlichen Daten und Informationen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden, spätestens jedoch zwei Werktage vor dem vereinbarten
Schaltungsbeginn im geforderten Format (.jpg/.mp4). (4) Wir informieren den Auftraggeber unverzüglich über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbematerialien.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Werbematerialien frei von schädlichem Code (z. B. Computerviren, Trojanern usw.) sind. Er ist verpflichtet, geeignete Schutzprogramme einzusetzen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Der Auftraggeber stellt uns von allen Schäden frei, die uns durch solche Schadensquellen entstehen.
(6) Bei nicht vertragsgemäßer Zurverfügungstellung der Daten und Informationen gemäß Absatz (3) oder mangelnder Schaffung der technischen Voraussetzungen gemäß Absatz (5) beginnt unsere Verpflichtung zur Schaltung der Werbematerialien erst zwei Werktage nach ordnungsgemäßer Zurverfügungstellung oder Schaffung bzw. Wiederherstellung der technischen Voraussetzungen. In diesem Fall haben wir das Recht, nach Absprache mit dem Auftraggeber die Schaltung über den ursprünglichen Endtermin hinaus aufrechtzuerhalten, was dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt wird.
(7) In Fällen des Absatzes (6) sind jegliche Ersatzansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen.
(8) Wir behalten uns das Recht vor, bei Verstößen gegen die vorstehenden Verpflichtungen die Schaltung der Werbematerialien des Auftraggebers abzulehnen. Im Falle eines verschuldeten Verstoßes behalten wir uns das Recht vor, die durch den Verstoß verursachten Kosten geltend zu machen.


11. Gewährleistung
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein vollkommen fehlerfreies Programm bereitzustellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbematerialien liegt insbesondere vor, wenn er auf die Verwendung einer nicht geeigneten Hardware (z. B. Bildschirmauflösung, Helligkeit usw.), Störungen in den Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Rechnerausfälle aufgrund von Systemversagen oder unvollständige bzw. nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies zurückzuführen ist.
(1) Bei ungenügender Wiedergabequalität der Werbematerialien, die nicht vom Auftraggeber zu verschulden ist, hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbematerialien tatsächlich beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung oder Rücktritt vom Auftrag. Der Auftraggeber hat uns unverzüglich über die ungenügende Wiedergabequalität zu informieren.
(2) Sind Mängel der Werbematerialien nicht offensichtlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Das Gleiche gilt für Fehler in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber den Fehler vor der nächsten Veröffentlichung nicht meldet.


12. Datenschutz
(1) Wir verpflichten uns, die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und personenbezogene Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
(2) Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass wir die im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen personenbezogenen Daten speichern und verarbeiten, soweit dies für die Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten erforderlich ist.
(3) Die erhobenen Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder der Auftraggeber seine ausdrückliche Einwilligung dazu gegeben hat. In diesem Fall werden die Daten nur an die jeweils erforderlichen Dritten übermittelt.
(4) Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Ferner kann der Auftraggeber die Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten verlangen, sofern dies gesetzlich zulässig ist.
(5) Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zur Art und Weise der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten, können in unserer Datenschutzerklärung auf unserer Website eingesehen werden.


13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle von Lücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


14. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber wird als Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.


Adresse

PiiSCREEN
Ausbildungsportal GmbH
Loebstraße 15 · 54292 Trier

+49 651 6034240
ausbildungsportal@piiscreen.de

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